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Eintragung Reifengröße + Marke - Verständissfrage

Begonnen von ChrissJ, 27. Juni 2009, 12:17:33

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ChrissJ

Hallo Leute,
..kurze Frage:

Ich habe für meinen 827er das 17" Roversonderrad (siehe Foto) mit der Bereifung GoodYear 215/45/ZR 17 eingetragen.
18803.jpg

Gestern war ich beim TÜV und da ich neue Reifen brauche wurde mir gesagt, das ich aufgrund dieser Eintragung NUR noch GoodYear Reifen auf diesem Auto fahren darf...

In meinem Verständniss Blödsinn, weil nur die Reifengröße hier bindend ist, nicht die Reifenmarke.
Zumal jetzt eh' schon sowieso Reifen einer anderen Marke aufgezogen sind, wovon jetzt 2 Stück ersetzt werden müssen.

Mir wurde jetzt gesagt das wenn ich neue Reifen kaufe, ich nur GoodYear Reifen in der eingetragenen Größe kaufen darf, sonst ist wohl die Eintragung ungültig.

Das ist doch Blödsinn, oder..?
:huh:

Danke für kurze Aufklärung.

Gruss,
MG ZR 160 - Rover 827 Coupé

derGooge

In meinen Augen absoluter Schwachsinn!
Bindend ist eigentlich nur die Dimension, wie du schon sagst...

was wäre denn, wenn GoodYear z.B. pleite gehen würde und du gar keine Reifen mehr von denen beziehen könntest? Müsste man dann auf der Felge weiter eiern oder die Karre in die Presse geben, oder was?

Also so ein Käse...

double_M

Ich kenn das Problem eher von Bikes. Aber ich dachte, dass die Reifenbindung schon vor Jahren abgeschafft wurde. Aber sicher bin ich mir da auch nicht.

Bei mir steht in der Eintragung der Radreifen jedenfalls kein expliziter Reifenhersteller dabei sondern nur Reifen xxx/xx/Rxx auf Felge xx X xx".

Roverlook

veraltete Regelung, laß Dir einfach eine Freigabe vom Hersteller der anderen Reifen für diese Felge zufaxen oder wechsel den TÜV ;)
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

ChrissJ

..danke für das Feedback..! Da habt ihr schon meine Meining bestätigt.

Steht das irgendwo auch offiziell im "world-wide-web" geschrieben, das ich das den Jungs mal direkt zeigen kann..?
So richtig habe ich nichts gefunden.
:-/

schön' Sonntag noch,
MG ZR 160 - Rover 827 Coupé

double_M


ChrissJ

..sensationell, vielen Dank.
Ich denke das ist aussagekraeftig genug.

Schoene Woche noch..!
MG ZR 160 - Rover 827 Coupé

Thorsten

#7
So sensationell ist das nur leider nicht , weil in deinem Fall nicht zutreffend .
Das betrifft eher den Fall das der Fahrzeughersteller sein Modell für Marke X oder Y gesperrt hat .
So einen Fall gibt / gab es z.B. bei MG Rover . Dort wurde der Goodyear Eagle GS D3 für den F/TF gesperrt da er wohl auf dem Modell hinten Probleme macht . Dort darf/ durfte nur der Eagle GS D2 gefahren werden . Wie der Stand aktuell ist weiss ich aber momentan nicht .
In deinem Fall wurde die Rad/Reifen Kombination so abgenommen und der entsprechende Hersteller eingetragen . Wechselst du den Reifenhersteller verliert das Gutachten seine Gültigkeit , was in deinem Fall eingetreten ist .
Du musst für die Kombi ein neues Gutachten erstellen lassen .
Deutschlands erster MG F mit Porsche Seitenblinkern
  Als Moderator fehlbesetzt.

ChrissJ

mmh, das Gutachten ist von 1999 (!) und mittlerweile ist 2009.
Das da zwischenzeitlich die Reifen gewechselt worden sind ist nachvollziehbar.

Wie gesagt, - Reifen einer anderen Marke - kein 'Goodyear'
D.h. das letzte Mal war der Wagen mit der jetzigen Rad-/Reifenkombination 2007 beim TUV und hat auch die Aufkleber bekommen.

Und nu..?
:huh:

-

Zitat von: Roverlook am 27. Juni 2009, 16:20:09
...wechsel den TÜV ;)

MG ZR 160 - Rover 827 Coupé

Spacecake


Thorsten

Christian , das ist doch das selbe was weiter oben schon gepostet wurde. Trifft aber hier nicht zu.
Das gilt eher für das Eagle F1  Problem beim F/TF zu .
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Geisterfahrer

Christian kann auf dem 800er fahren was er will. Wichtig dabei ist dass er von dem Reifenhersteller seiner Wahl eine Freigabe für die Rad/Reifen-Kombination bekommt und natürlich bei der Größe usw. bleibt. Mit dieser Freigabe muss er auch nichts eintragen lassen, die Mitführung derer reicht.
Klar kann es gut möglich sein das auf dem 800er wie beim Roadster diverse Reifenhersteller oder Typen gesperrt sind, aber wer will das jetzt noch nachweisen können? Weiter können die nicht alle anderen Hersteller auf allen 800er sperren, das ist Käse und sicherlich von Rover so nicht umgesetzt worden.
Da hat irgenwann mal irgendein Prüfer irgendwas eingetragen. Leider war das früher eine gängige Methode, denn dabei musst der Prüfer nicht prüfen ob auch andere Hersteller machbar wären. Die Arbeit hat er quasi so dem Fahrzeughalter aufgebunden.

Also Reifen auswählen, Freigabe anfordern, Reifen bestellen und ab zum TÜV.

Thorsten

#12
Nein kann er nicht . Weil die Reifenmarke nicht von Hersteller x oder y so vorgegeben wurde . Sondern weil der Prüfer genau die Kombination geprüft hat . Ist bei mir an der Seekuh das gleiche . Dort ist 17" in Verbindung mit Uniroyal Rainsport 1 eingetragen und genau so darf ich das nur fahren . Das wurde gemacht weil die Reifenkombination im Extremfall schon recht Grenzwertig wird und damit sichergestellt werden soll das nur ein Reifen mit eben dieser Charakteristik gefahren wird . Ein anderer Reifen kann sich unter Belastung schon ganz anderst verformen und im Extremfall schleifen .
Da kann der Reifenhersteller soviele Gutachten erstellen wie er will . Ausschlaggebend ist das TÜV Papier und dort steht die Felge in Kombination mit dem Reifen drin . Will er was anderes fahren braucht er (theoretisch) ein neues TÜV Gutachten . Fraglich ist allerdings ob das einer Kontrolliert .
Deutschlands erster MG F mit Porsche Seitenblinkern
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Geisterfahrer

#13
Ja, und genau in deinem Fall greift dann jenes hier:
ZitatReifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 ,,Bemerkungen" ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 ,,keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten".

ZitatIn der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Also wo ist das Problem?
Bei grenzwertigen Kombinationen ist das wieder was anderes, da man dort nicht unbedingt alle Reifen fahren kann weil es eben die Freigaben nicht gibt, wie es auch bei mir der Fall ist. Aber wir reden hier von einer Serienbereifung!

btw: Das war auch damals die Aussage meines Prüfers, der mir sagte: Solange ich eine Reifenfreigabe für den Reifen auf der Felge auf dem Auto habe, kann ich fahren was ich will solange die Größe stimmt die eingetragen ist.

Thorsten

#14
ZitatAlso wo ist das Problem?
Bei grenzwertigen Kombinationen ist das wieder was anderes, da man dort nicht unbedingt alle Reifen fahren kann weil es eben die Freigaben nicht gibt, wie es auch bei mir der Fall ist. Aber wir reden hier von einer Serienbereifung!

Ich weiss ja nicht in welchen Beitrag du schreibst ?? aber den hier kannst du nicht meinen .
Denn hier geht es um den Punkt

ZitatHallo Leute,
..kurze Frage:

Ich habe für meinen 827er das 17" Roversonderrad (siehe Foto) mit der Bereifung GoodYear 215/45/ZR 17 eingetragen.
Gestern war ich beim TÜV und da ich neue Reifen brauche wurde mir gesagt, das ich aufgrund dieser Eintragung NUR noch GoodYear Reifen auf diesem Auto fahren darf...


Da steht weder was von Serienbereifung , noch irgendwas was so ähnlich klingt . Und alles was bisher hier so gepostet wurde ist ein Fall für die Mülltonne weil komplett Unbrauchbar .
Aber das ist eben das schöne hier , jeder Postet irgendwas was er mal irgendwo gelesen oder gehört hat und der Themenersteller ist dann der Dumme , weil er auf diesen Käse gehört hat .

Und damit es dann auch der letzte begreift erklär ich das mal an einem Beispiel .
Was wird wohl passieren wenn er ein anderen Reifen als den geprüften da draufbastelt . Sicher erstmal nix , weil es bei der TÜV Prüfung nicht auffällt (wie schon berichtet ) Was passiert aber wenn so ein Reifen aus welchem Grund auch immer platzt ? Einfach so platzt weil bei der Herstellung ein Fehler passiert ist (soll ja vorkommen ) und aus dem Ereigniss entsteht ein Schaden .
Dann wird man wohl nachschauen , was steht im TÜV Gutachten eigentlich drin . Wird feststellen das der falsche Reifen da drauf ist , zum Ergebniss kommen das der Reifen an den Radhäusern wohl beschädigt wurde , weil nicht zugelassen . Und dann ..... 
Dann kann er sich eure gesammten schlauen Links hier aufs Klo hängen und sich freuen das er aufs Forum gehört hat  :icon_thumright:
Ganz großes KINO

Ein Sonderrad ist und bleibt ein Sonderrad , egal ob da ein Roverlogo draufpappt oder sonstwas . Wenn das Rad ohne TÜV Abnahme das drauf gedurft hätte dann tritt der Fall ein das die Markenbindung wegfällt . Da dieses Rad aber gesondert ABGENOMMEN wurde ist es kein Serienrad . Unterliegt daher nicht der Serienbereifung und ist so zu fahren wie es abgenommen wurde .

@ChrissJ

Fahr zum TÜV lass es nochmals abnehmen und bitte den TÜV Prüfer den Passus Reifen A oder B nicht mit aufzuführen . Wenn der Reifen nicht extrem Grenzwertig im Radhaus steht ist das eigentlich kein Problem . Kostet zwar nochmal ein paar Euronen , aber du bist im ernstfall auf der sicheren Seite .
Evtl. hatttest du nur Pech an einen Übervorsichtigen Prüfer geraten zu sein .
Deutschlands erster MG F mit Porsche Seitenblinkern
  Als Moderator fehlbesetzt.