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Aktuelles EU-Recht zur Eintragung von Alufelgen

Begonnen von Ulli, 14. Juli 2009, 16:08:09

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Ulli

Ich habe mir kürzlich Brock B23 in 7x17 gekauft. Laut reifen.com wäre zwar 8x17 auch möglich aber:

Nach neuem EU Recht bekommst du das nicht mehr eingetragen. Vorhandene Eintragungen dürfen bleiben - Neueintragungen sind nur nach angepassten Karossiearbeiten gültig.
Denn bisher reichte es aus das die Lauffläche der Räder abgedeckt waren, nun heute müssen auch die Felgenaussenkanten im Radhaus abgedeckt sein,  was bedeutet: entweder Radläufe montieren bzw. Karosserie rausbördeln, auch wenn vorher nichts schleift !!

ich habe es erst nicht glauben wollen, jedoch habe ich diese Auskunft von FSP und DEKRA bekommen ( DEKRA sogar die Hauptniederlassung Berlin )


Gibt es andere Informationen nehme ich diese gerne auf.
мы дома в Лада-мире

[Delli] Bulch

Hat er auch gesagt welches EU Recht? Damit kann man dann ja mal schauen was die so schreiben.

Ulli

So.... telefonat eben selbst nochmal geführt !

Jetzt wurde erzählt:
Es ist Gutachten abhängig. Die neuen Gutachten einiger Felge fordern sogar das 1,04 fache der Abedeckung der Radlauffläche. Andere Angaben gelten somit auch für die Felgenabdeckung laut Gutachten, angepasst an das EU-Recht.
Jetzt liegt es zwar im Ermessensspielraum des Prüfers, aber fährt man jedoch nach 2 Jahren zur einer anderen Prüfstelle, kann es sein, das der PKW keinen neue HU bekommt, weil die Felgen nicht ordnungsgemäss eingetragen wurden. Da spielt man sich sozusagen den Ball hin und her !

Rechtsstaat?? Gibt es nun klare Spielregeln oder nicht?
мы дома в Лада-мире

Manic Mechanic

Hat es die je gegeben? War es nicht immer schon so, dass der eine Prüfer, den man gut kannte, Sachen eingetragen hat, bei denen ein anderer nur abgewunken hat?  ;)

Abgesehen davon: Was willste mit Deinem Rollschuh auf so großen Rädern? Der läuft dann doch wie blöde jeder Spurrille hinterher, wie ein läufiger Köter.  ;D
DAFUQ?

Ulli

мы дома в Лада-мире

The Stig

All descents shall be undertaken at speeds commonly regarded as 'ludicrous' or 'insane' by those less talented.

sven

Zitat von: Manic Mechanic am 15. Juli 2009, 08:04:15
Hat es die je gegeben? War es nicht immer schon so, dass der eine Prüfer, den man gut kannte, Sachen eingetragen hat, bei denen ein anderer nur abgewunken hat?  ;)

Abgesehen davon: Was willste mit Deinem Rollschuh auf so großen Rädern? Der läuft dann doch wie blöde jeder Spurrille hinterher, wie ein läufiger Köter.  ;D

jo, die frage der abdeckung war schon immer eine ermessenssache des prüfers.
traffic.gif
... man huldige die geisterfahrende Gottheit und seinen Komplizen den EVO-Mann ...

Manic Mechanic

Zitat von: Ulli am 15. Juli 2009, 14:32:29
Bitte?

Zitat von: Ulli am 14. Juli 2009, 17:34:11
Jetzt liegt es zwar im Ermessensspielraum des Prüfers, aber fährt man jedoch nach 2 Jahren zur einer anderen Prüfstelle, kann es sein, das der PKW keinen neue HU bekommt, weil die Felgen nicht ordnungsgemäss eingetragen wurden. Da spielt man sich sozusagen den Ball hin und her !

Jetzt klar?
DAFUQ?