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Hilfe mein Rover 25 nimmt kein Gas an !!!! Save-to-notepad Fa_subscribe

Begonnen von bagyard, 22. März 2014, 18:12:15

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McKnete

Da kennt wahrscheinlich jemand jemanden, der jemanden kennt  :-X
Joes Pizzaria – Sie überfahren's, wir überbacken's

Stitch

Zitat von: McKnete am 08. April 2014, 10:30:12
Da kennt wahrscheinlich jemand jemanden, der jemanden kennt  :-X

So siehts wohl aus  :(

Merke: keine Probefahrt allein und schon gar nicht ohne jemanden, der sich mit Exoten auskennt!

Ich drück dir die Daumen, dass das klappt! Er soll die Mängel beheben oder frag ihn, ob du sie beheben lassen darfst und er die Rechnung übernimmt ;) Ansonsten, gib ihm das Auto zurück. Wäre zwar schade, aber naja...
Rover 75 (ruhend); Sternchen; Grand C4 Picasso (ein echt tolles Gerät!)

McKnete

Unabhängig von auskennen oder nicht, kann ein Gebrauchtwagencheck wie ihn der Tüv anbietet schon einiges.
Die finden ausgeschlagene Gelenke und defekte Abgasanlagen.

Das mit der Lamdasonde war Pech, aber der Rest wäre wohl aufgeflogen.
Joes Pizzaria – Sie überfahren's, wir überbacken's

Gustel

Zitat von: bagyard am 08. April 2014, 09:57:34
ich frag mich halt auch wie das auto tüv bekommen konnte mit diesen mängeln :tired:
Dazu kam vorkurzen ein guter berricht im Fernsehen.
So maches Auto von so hinterhof Händler sieht nicht mal der TUV Prüfer und hat TÜV.
Darauf kann man sich heute nicht mehr verlassen das er TÜV bestanden hat.

Roverlook

#19
1) Welche Art von Händler war bzw. ist es? Ein vertrauenserweckender oder eher ein "wenn man mit Beschwerden kommt, wird's ne unendliche Geschichte" Händler?

2) Ich hoffe, dass nicht irgendwas von folgendem im Kaufvertrag stand?
"Verkauf von Privat, im Kundenauftrag, Kommission, nur an Händler oder Export, Differenzbesteuerung §25a, o.ä...."
So was schreiben selbst Händler "gerne" im Vertrag (ohne gewerbliche Angaben im Briefkopf und man merkt es als Kunde erst später), denn gerade bei Autos im Bereich unter 2.000 Euro können Defekte im Rahmen der Gewährleistung ein Fass ohne Boden für den Händler werden.

3) R & G meinten die gesetzliche Gewährleistung beim Autokauf:

- Defekte innerhalb ersten 6 Monate nach Kauf -> Händler muss nachbessern bzw. nachweisen, dass Defekte zum Verkaufszeitpunkt nicht vorhanden waren (schwer, außer es wurde eine Übergabegutachten gemacht, z.B. TÜV oder Dekra-Siegel)

- Für die Nachbesserung dem Händler mind. 2 Versuche geben, danach entweder Nachbesserung bzw. die Höhe der Nachbesserungs-Kosten nachbessern (braucht man Gutachter, der die Mängel genau beziffert) oder Möglichkeit auf Wandlung Kauf (Auto gegen Geld zurück, paar Euro Abzug je x gefahrene Km) wahrnehmen.

Auch wenn Händler sofort Wandlung anbietet, erst auf Nachbesserung bestehen. Wenn man merkt, dass er sturr bleibt, d.h. nichts am Auto reparieren will oder die Mängel auf Verschleiß schiebt, kann man immer noch auf Wandlungsvorschlag eingehen - insbesondere wenn man - obwohl man im Recht ist - keine KFZ-Rechschutzversicherung hat, die die Kosten (z.B. für Gutachter) gegen den Händler vorstreckt.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Stitch

Es gibt mehr als genug Gerichtsurteile, bei denen 14 Tage nach Kauf ein durchgerosteter Auspuff oder ausgeschlagene Lager nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Diese Defekte gelten dann als Mangel bei Vertragsabschluss.

Zur Nachbesserung: Es kann sein, dass der Händler auf Zeit spielt! Da nicht drauf eingehen, denn diese Verschleißschäden werden nach gut 4-6 Wochen wirklich zu normalem Verschleiß und somit fallen die aus der Gewährleistung!
Setzte dem Händler eine Frist. Die geschilderten Schäden sollten innerhalb von 5 Werktagen zu beheben sein. Setzte ihm also die Frist auf einen Termin in 14 Tagen. Verstreicht dieser Termin ohne Nachbesserung, gilt das als "1. Versuch der Nachbesserung". Daraufhin einen neuen Termin machen, wieder 14 Tage. sollte auch dieser Termin verstreichen, ist die Nachbesserung fehlgeschlagen!

1. Bringe ihm nun das Auto wieder und bestehe auf dein Geld (Wandlung).
Oder

2. Repariere es komplett selbst (Werkstatt deiner Wahl) und stell ihm die Reparatur in Rechnung.

Das läuft beides auf das gleiche heraus: du steckst erstmal Geld rein, hast jedoch sehr gute Chancen dieses wieder zu bekommen.

Ich habe Nummer 2 gewählt gehabt. Es ging zwar nur um einen recht geringen Betrag, der Händler stellte sich trotzdem quer und wollte mich weiter vertrösten. Mit Fristsetzungen und einer Verkehrsrechtsschutz im Rücken habe ich mein Geld komplett wieder bekommen! (Händler ließ 3 Fristen verstreichen, ich ließ das Auto selbst reparieren)
Rover 75 (ruhend); Sternchen; Grand C4 Picasso (ein echt tolles Gerät!)

Roverlook

#21
Zitat von: Stitch am 09. April 2014, 08:33:50

2. Repariere es komplett selbst (Werkstatt deiner Wahl) und stell ihm die Reparatur in Rechnung.

Das läuft beides auf das gleiche heraus: du steckst erstmal Geld rein, hast jedoch sehr gute Chancen dieses wieder zu bekommen.

Ich habe Nummer 2 gewählt gehabt. Es ging zwar nur um einen recht geringen Betrag, der Händler stellte sich trotzdem quer und wollte mich weiter vertrösten. Mit Fristsetzungen und einer Verkehrsrechtsschutz im Rücken habe ich mein Geld komplett wieder bekommen! (Händler ließ 3 Fristen verstreichen, ich ließ das Auto selbst reparieren)

Risikoreiche Variante in meinen Augen, denn sind ersteinmal die Mängel behoben = verschwunden, kann der Streit über die Werkstattrechnung vor Gericht losgehen, ob Teil xy wirklich kaputt, Kosten Arbeitslohn, usw.

Ich hatte 2-mal den Weg gewählt, dass mithilfe Rechtsschutzversicherung - nach misslungenen Nachbesserungsversuchen - sofort Gutachter hinzukam, die Mängel in Euro bezifferte und ich dann diese Summe einklagt. Parallel dazu wurde Auto repariert bzw. Auto stehen gelassen und erst danach repariert.

Diesen Weg würde ich immer wieder wählen - kleiner Haken: das Gericht kann später das Gutachten verwerfen (aus welchen Gründen auch immer) und ordnet selbst eins durch einen gerichtlich vereidigten Gutachter an (die verdienen übrigens richtig gut). Wenn möglich und wenn Deckung, sofort einen gerichtlich anerkannten Gutachter wählen.

Übrigens nur der vollständigkeithalber, selbst man bei so einer Mängelgeschichte vor Gericht "siegt" und der Händler gemäß Urteil entsprechende Summe zahlen muss, so heißt das noch lange nicht, dass er das dann auch macht(!)
Z.B. sind viele kleine Hinterhofhändler nicht gerade finanziell gut ausgestattet (von Verzögerung bei Bezahlung als Schikane ganz zu Schweigen). Da kann nach einem 2 jährigen Gewährleistungsprozess nochmal einer folgen, um das Geld endlich zu bekommen. Wenn der Händler dann auch noch Insolvenz anmeldet, wird es noch schöner. Habe es selbst erlebt und 3 Monate später war der Laden unter anderen Eigentümern aus derselben(!) Familie wieder eröffnet  :mumum:
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Stitch

Man muss natürlich dem Händler VORHER anzeigen, welche Teile gewechselt werden und wie lange das ungefähr dauert! Ist das erfolgt, darf die Werkstattrechnung max. 10% drüber sein! Das ist dann wohl rechtlich einwandfrei.
Das der Händler dann eventuell nicht zahlen kann/will, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Ich habe dieses leidige Thema mit einem großen etabliertem Autohaus durch! Vertragshändler usw...auch die stellten sich wegen einer 200€!!!!! Rechnung (kaputte Domlager) quer:
Nach 2 Wochen angezeigt.
Frist 3 Wochen gesetzt, verstrichen.
Neue Frist für 2 Wochen gesetzt, verstrichen.
Letzte Frist für weitere 2 Wochen gesetzt, verstrichen.
Anwalt schreibt Brief auf misslungene Nachbesserung, widersprochen.
Nach 29 Tagen (30 Tage Frist) Einwilligung in die Nachbesserung; mit der von mir vorgeschlagenen Werkstatt nicht einverstanden, ich machte (um Stress zu vermeiden) einen neuen Vorschlag, der wurde angenommen.
Freigabe jedoch immernoch nicht erteilt!
Weitere 2 Wochen später, Brief vom Anwalt über Verzug.
Telefonisch sofortige Freigabe: Kostenvoranschlag 200€.
Reparatur 215,99€. Rechnung als zu teuer zurückgewiesen!
Anwalt schrieb Brief mit Auflistung der Vorgehensweise, Gerichtsurteilen und §en...
Nach 29 Tagen (30 Tage Frist bevor ich mahnen kann) kam die Bestätigung, dass die Kosten vollständig übernommen werden. Weitere 3 Werktage später war das Geld dann da...
Nach gut 20 Wochen waren die Domlager dann repariert.

Es braucht einen langen Atem und eine Rechtsschutz im Nacken um solche Dinge durchzuziehen.

Leider ist das wohl kein Einzelfall, denn solche Dinge häufen sich anscheinend, vor allem bei eben diesen Hinterhofhändlern wie in diesem Fall. Aber auch bei etablierten Händlern trifft man mittlerweile auf solche schwarzen Schafe.

Selbst bei der Wandlung ist es nicht sicher, dass man sein Geld wieder bekommt. Im übrigen: unter 1000 gefahrenen km wird bei Gebrauchtwagen bei einer Wandlung kein Geld vom Kaufpreis abgezogen!
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bagyard

Guten Abend an alle :-)

So also erstmal wieder mal ein dickes DANKE an euch für die vielen hilfreichen Antworten...echt Top :thumbsup:

So und heute fing das ganze dilemmer an....ich sollte ja heut den Wagen vorbeibringen als er mich denn aber anrief und meinte er hat nochmal mit seinem Chef rücksprache gehalten und der meinte zu ihm vollgenes: Das die ZKD und die Aussengelenke leider nicht in die Gesetzliche Gewährleistung fallen ausser das mit der Lamdasonde ...das würde er gerne übernehmen und ich solle ihm das Auto auf den Platz stellen am Montag....ich so wie jetzt  den standpunkt kannt ich noch garnicht....ich dann gegenargumentiert und ihm gesagt das das serwohl damit reinfällt da dies keine Verschleissteile sind....er dann ich ruf gleich nochmal zurück... :o ich ok er dann wieder angerufen(bin der meinung der Chef stand neben ihm) und sagte er hat nochmal rücksprache gehalten und der Chef meinte dann wir können das zusammen machen und er würde 30 -40 % vom Preis übernehmen...was ich wieder verneinte und sagte das er auf alle fälle die ZKD und aussengelenke machen solle und ich würde die Lamdasonde zahlen so würd nen Schuh draus...er dann natürlich wieder ich ruf gleich zurück ...und das tat er dann aber nicht mehr....grrrr
So was soll ich jetzt machen ???? meint ihr ich kann ihm das Auto hinstellen und mein Geld zurück verlangen ? weil auf garkeinen Fall werd ich da was mitbezahlen...er muss sich doch Gesetzlich auf eine Wandlung einlassen wenn ich ihm dann sage das wir das mit nem Anwalt klären....und dann noch glaub ich das der Wagen irgenwie aber nicht Richtigen tüv bekommen hat (also Schwarz) kann man  das nicht auch gegen ihn als druckmittel verwenden?

mfg Bagyard

Manic Mechanic

Nimm Dir nen Anwalt. Die Meinungen hier nützen Dir überhaupt nix.
DAFUQ?

Roverlook

Zitat von: Manic Mechanic am 12. April 2014, 21:05:45
Nimm Dir nen Anwalt. Die Meinungen hier nützen Dir überhaupt nix.

Sind leider Erfahrungen, aber Stitch und ich haben eh schon vorher geschrieben, welche Möglichkeiten er hat, da ändert es nix, wenn der Händler erst sein Telefon- bzw. Verzögerungs-Spiel durchzieht.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Manic Mechanic

Das bezog ich auf diese Frage:

Zitat von: bagyard am 12. April 2014, 20:46:23
So was soll ich jetzt machen ???? meint ihr ich kann ihm das Auto hinstellen und mein Geld zurück verlangen ?

DAFUQ?

bagyard

So also es handelt sich um einen ganz normale Gebrauchtwagenhändler. Und zum KV da steht allso nix wirkliches drin aber da ich als Laie das eigentlich kaum beurteilen kann probier ich es mal zu beschreiben : Links oben stehen meine Daten ....rechts oben ein Stempel von der Firma wo ich es gekauft hab...mittig dann das was das Auto gekostet hat und unten halt nur per Hand geschrieben das ich wenn der Reifen Defekt ist ich einen neuen bekomme weil dieser platt war wo ich ihn gekauft habe wo er dann neu aufgepumt wurde....aber selbst der ist nicht ausgetauscht worden....ABER GUT DAS WÄR DAS KLEINSTE PROBLEM!!! Eigentlich hat der Verkäufer ein sehr netten und kompetenten Eindruck gemacht auch wenn er jünger war als ich...hmm aber der Chef von ihm den ich ganz kurz mal gesehen hatte machte mir schon ehr ein Suspekten eindruck. ja und wie es jetzt weiter geht keine Ahnung ....weil ich hab auch keine Rechtschutzversichereung :'( ja und ne Garantie hab ich nicht extra abgeschlossen da mich das Auto dann nochmal 500 euro mehr gekostet hätte

Roverlook

Stand?

Immer schade, wenn Themen "ungelöst" bleiben.

Zumal Erfahrungswerte zu dem Punkt "Anzeichen einer defekter ZKD nach Gebrauchtwagenkauf (bei gewerblichen Verkäufer) -> Gewähleistung" sicher für viele pot. Roverkäufer interessant wäre!
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806