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E Pass, Teilegutachten und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis

Begonnen von mg xpower, 06. August 2010, 13:50:23

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mg xpower

Hallo,

Begriffsklärung E Pass, Teilegutachten und Gutachten anhand praktischer Beispiele mit Bildmaterial.

1.) E Pass (früher ABE)
24010.jpg
Dranschrauben und fahren. Kann aber muß nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

2.) Teilegutachten
24011.jpg
Dranschrauben, vom Tüv Einbau begutachten lassen, fahren. Sollte in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

3.) Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis
24012.jpg
Dranschrauben, vom Tüv Einbau und Funktionalität begutachten lassen, fahren. Sollte in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden.

So jetzt sollten letzte (Un)klarheiten beseitigt sein  ;D.

Viele Grüße
Uli