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KfZ mit ausländischen Papieren in Deutschland anmelden

Begonnen von Zoolicious, 28. Juni 2006, 19:43:03

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Zoolicious

Einfuhr, Importauto, importieren, EU, EG

Das hier muss man alles beachten:

Erforderliche Unterlagen

    * die üblichen Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil II, Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigungskarte)
    * Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (dies gilt nur für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU kommen)
    * Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahr-Bundesamtes. Die Bescheinigung muss bei der Fahrzeugzulassung vorgelegt werden und besitzt einen Monat Gültigkeit.
    * Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag etc.)
    * zugehörige ausländische Fahrzeugpapiere mit amtlichen Kennzeichen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der Nachweis der Abmeldung im Herkunftsland in deutscher Sprache vorzulegen.
    * bei Neufahrzeugen ohne ausländische Papiere und Zulassung ist die Anfrage an den Fahrzeughersteller nötig, ob ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde.
    * Gutachten nach §21 Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur bei Neufahrzeugen)

Kosten

Gebühr für die Zulassung eines eingeführten Fahrzeugs: 45,80 Euro


Rechtsgrundlagen

    * Straßenverkehrzulassungs-Ordnung StVZO
    * Straßenverkehr-Gesetz StVG

Und noch was :

Ausländische Fahrzeugpapiere
-    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
maximal einen Monat gültig; einen Link zum KBA finden Sie bei den nachfolgenden Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
-    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
-    Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV
-    Prüfbscheinigung über die Abgasuntersuchung
-    Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung
-    Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
-    Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
-    Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters
-    Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
-    Bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges

Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA sagt aus, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Einen Anforderungsvordruck (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) können Sie von der Webseite des KBA (www.kba.de) herunterladen:

Unbedenklichkeitsbescheinigung-KBA.


Hier noch einiges zur Verzollung und allgemein zum Ablauf:
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/infos_rund_um_ihr_fahrzeug/zulassung_importfahrzeug

Hier ein Fallbeispieles eines Mietgliedes aus diesem Forum:

Falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung nicht im europäischen Wirtschaftsraum erfasst wurde,muss das Fahrzeug von Mitarbeitern mit spezieller Genehmigung begutachtet werden.

Im Gutachten steht - Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung erforderlich und diese Genehmigung bekommt man aber nicht bei der Dekra, sondern beim zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Dafür ist notwendig:
Formloser Antrag mit Kopie Gutachten, Fahrzeugpapiere, Ausweis und dann bekommt man diese Genehmigung zugesendet.

Also Fazit:

- gut vorbereiten
- Dokumente vollständig haben
- Kaufvertrag aufheben
- Vollgutachten nach §21 anfertigen lassen
- Abgasuntersuchung nicht vergessen
- Wunschkennzeichen auswählen
- genug Kleingeld bereithalten [170 Euro Vollgutachten inkl. Umbauten, 56,- Euro Zulassung, 25 Euro 
   Ausnahmegenehmigung, Kennzeichen.

Also mit rund 265,- Euro sollte man rechnen
Wenn du Dich persönlich austauschen willst, wende Dich an Ulli

Roverlook

Du hast den Import weltweit besprochen, aber da die meisten hier sicher aus dem EU-Ausland ein Auto kaufen (inkl. UK), würde ich nocheinmal betonen, daß mit dem COC (Certificate of Confirmity) oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (1997 mit jedem Neuwagen bzw. Gebrauchtwagen) das ganze sehr erleichtert wird und eine Vollabnahme nach §21 sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und die genannten Kosten eines importierten Wagens entfallen. TÜV/AU muß in Deutschland gemacht werden, auch wenn im EU-Ausland des jeweiligen Wagens die technische plus die Abgas-Überprüfung erst später fällig wäre bzw. noch gültig ist.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Roverlook

"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Ulli

#3
Derzeitig gibt es wirklich viele Importfahrzeuge aus Italien, Spanien, Dänemark!

Um euch die Unsicherheiten beim Kauf eines solchen Gebrauchten zu nehmen, hier ein paar Tips und Informationen

Es ist wirklich äusserst unkompliziert und einfach.

Worauf ist ausserdem zu achten aussser Gutachten nach §21 Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) oder mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Unbedingt den Kaufvertrag aufheben, wo ihr den Wagen gekauft habt, egal ob "mit" oder "ohne" Garantie, denn dieser muss vorglegt werden. Das ist bei deutschen fahrzeugen nicht üblich, jedoch hier wird danach gefragt, da dies als Herkunftsnachweis dient !!
Wie sehen die Originalpapiere aus??

Ich habe hier mal für euch eine Abmeldebescheinigung, sowie den neuen Italienischen Kfz Brief und einen alten italienischen Kfz Brief.
Beide sind gültig ! Ich habe nur mal beide hinzugefügt, damit keine Verwirrung auftritt, da der eine senkrecht DIN A4 ist und der andere waagerecht !

Die Abmeldebescheinigung
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

der aktuelle ital. Brief
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

der alte ital. Brief (auch gültig)
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Manchmal steht quer  über die Seite geschrieben mit Kugelschreiber und einzeln klein "Annulatta" .
Das heisst "ungültig", was bedeutet das der Wagen abgemeldet wurde, der Brief ist aber weiter gültig !


Sollte der Händler sagen, er hätte den Brief noch nicht und bekommt den erst nächste Woche.
Keine Panik schieben... Im Regelfall dauert das tatsächlich noch ca. 14 Tage bis der Brief dann den Weg nach Deutschland geschafft hat, weil Briefe und Fahrzeug kommen normal getrennt voneinander an. Das Auto auf dem LKW und der Brief muss erst den Weg zur Abmeldung machen und dann bringt das der Käufer per Flugzeug mit ! Da die aber nicht wegen einem Brief losfliegen, kommt der erst wenn sich so 10-20 Fahrzeuge angesammelt haben.



Ich will ein Fahrzeug aus dem EU Land kaufen

Zusammenfassung für die Einfuhr:


  • liegt der Original KFZ Brief vor
  • sind die KFZ kennzeichen vorhanden, wenn noch angemeldet
  • liegt die Abmeldebescheinigung dabei, falls bereist abgemeldet
  • Kaufvertrag verfassen, egal ob mit Garantie oder ohne - der Vertrag dient nur als Herkunftsnachweis beim Amt
  • COC Dokument, bzw. also die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden, falls nicht ist nicht so schlimm, aber erleichtert das Ganze

  • Jetzt zur DEKRA oder TÜV fahren und ein Gutachten nach §21 Straßenverkehrzulassungs-Ordnung anfertigen lassen inkl. Abgasuntersuchung
  • Danach eigene Versicherungnummer (Doppelkarte) besorgen
  • Alle Unterlagen fürs Amt - Kaufvertrag, Gutachten, Ausländische KFZ Papiere inkl. Abmeldung, Versicherungsnummer (Doppelkarte), Personalausweis

Kosten insgesamt unter 300,- Euro

Vollgutachten:                                                                   ca. 130,- Euro
Eintragung ggf. Umbauten wie Alufelgen, Tieferlegung o.ä.         ca.   40,- Euro
Zulassungskosten:                                                              ca.   60,- Euro
Kennzeichen:                                                                     ca.   20,- Euro
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                                                                                       ca. 250,- Euro


Die angegebene Preise sind "ungefähr Werte" und keine Amtsauskunft

Das war es schon !! Anmelden, Kennzeichen anbauen - LOSFAHREN !

Sollten die angegeben Faktoren abweichen, dann bitte die Tips im Beitrag weiter oben beachten oder ggf. an mich wenden.





Hinweis

Sollte mal tatsächlich nur die Briefkopie vorhanden sein, egal ob Italien, Dänemark oder so und ihr benötigt dringend dafür deutsche Papiere,
dann bitte PN an mich !! Ich kann helfen !

Nachtrag und Weiterer Hinweis:

Sollten gar keine KFZ Papiere vorhanden sein, nicht einmal eine Briefkopie kann ich auch weiterhelfen.
allerdings sollte dann hier wenigstens das COC Dokument, bzw. also die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden sein.


Hier erfolgt aber in in jedenfall ein Datenabgleich und eine Diebstahlabfrage in dem jeweiligen Land, wo das Fahrzeug herkommt.

Entscheidend ist, das euch geholfen werden kann.

мы дома в Лада-мире

Ulli

Bitte nur Emailanfragen, wenn ihr mit den oben angegebenen Tips nicht weiter kommt !!
мы дома в Лада-мире

Ulli

NACHTRAG:

Bitte wendet euch in Zukunft an folgende Ansprechpartner:

admissio GmbH - Dokumentenmanagement für die Automobilwirtschaft.

www.admissio.com
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Roverlook

Da der Thread hier sehr oft gelesen wird/wurde, schreibe ich es auch noch mal kurz hier rein: Die Grenzversicherung wird nicht mehr vom ADAC angeboten.
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806