Deutsches MG-ROVER Forum
MG-Rover => TÜV, Eintragungen => Thema gestartet von: MG ZR 160 am 15. Mai 2023, 09:01:58
Hallo ihr Lieben :yeah:
ich wollte mal hier in die Runde fragen, ob noch jemand eine ABE vom Ragazzon hat.
Bedauerlicherweise reicht die EWG-Übereinstimmungserklärung beim TÜV nicht aus :sorry: .
IMG-20230511-WA0000.jpg
Ragazzon-166-Exhaust 1.jpg
IMG-20230511-WA0001.jpg
Es gibt nur die EWG ABEs.
Ein Mitführen ist ausreichend (sofern keine weiteren Änderungen am Ansaug- und Abgastrakt vorgenommen wurden).
Wenn keine original EWG Bescheinigung (ABE) vorliegt, kann diese von Ragazzon beantragt werden:
https://www.ragazzon.com/de/kontakt
Sollten weitere Änderungen an der Abgasanlage vorgenommen worden sein oder an der Ansaugung (bspw. Sportluftfilter in geschlossenem Gehäuse) ist eine Einzelabnahme nötig inkl. Geräuschmessung, Abgasmessung usw. usf.
Das lohnt sich finanziell dann meist nicht.
Grüße
Christian
Genau die auf den Bildern hab ich auch nur dabei, hat jedes Mal bei Dekra beim 160er gereicht. Zur Not andere Station fahren.
Nervig sind bei mir eher immer wieder die 16er Zöller Diskussion, d.h hab die org. Hairpins drauf. Da wird immer erst ein Fass aufgemacht, da angeblich immer noch nur die 17er in den Daten als erlaubt drinstehen.
Hallo ihr Lieben,
recht herzlich dann für die Antworten habe noch eine aktuelle EWG bekommen von Ragazzon 580131.pdf
Nur war diese nicht ausreichend, da kein Verwendungsbereich benannt wurde, die für eine Eintragung notwendig ist.
Im NORMALFALL, wie schon richtig erkannt wurde, ist die EWG ausreichend, nur habe ich das Problem, dass die Polizei hier in Berlin/Brandenburg etwas speziell geworden ist :police: .
Habe aber über Umwege eine Eintragung bekommen :yo: