Deutsches MG-ROVER Forum

MG-Rover => Technik => Thema gestartet von: Smoking.Devil am 28. Juni 2006, 17:58:23

Titel: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Smoking.Devil am 28. Juni 2006, 17:58:23
Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden? Was muß ich da alles beachten?
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: 25_to_Life am 28. Juni 2006, 18:03:03
Soweit ich weiß, musst du das auto erstmal irgendwie überführen, dann vollabnahme usw...
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Smoking.Devil am 28. Juni 2006, 18:05:15
Zitat von: 25_to_Life am 28. Juni 2006, 18:03:03
Soweit ich weiß, musst du das auto erstmal irgendwie überführen, dann vollabnahme usw...

d.h: Wie kann ich es überführen?
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: 25_to_Life am 28. Juni 2006, 18:07:26
ja kein plan ehrlich gesagt. ich hätte mal beinahe einen omega aus luxenburg bekommen. da sollte sowas gemacht werden!
wie es geht weiß ich leider nicht! du brauchst da irgendwelche papiere oder so kein plan!
vielleicht weiß es ja en anderer hier...  ;)
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Hans-Peter am 28. Juni 2006, 18:55:07
Im Netz gefunden :

Erforderliche Unterlagen

    * die üblichen Zulassungsunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil II, Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigungskarte)
    * Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (dies gilt nur für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU kommen)
    * Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahr-Bundesamtes. Die Bescheinigung muss bei der Fahrzeugzulassung vorgelegt werden und besitzt einen Monat Gültigkeit.
    * Eigentumsnachweis (z.B. Kaufverträge etc.)
    * zugehörige ausländische Fahrzeugpapiere mit amtlichen Kennzeichen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der Nachweis der Abmeldung im Herkunftsland in deutscher Sprache vorzulegen.
    * bei Neufahrzeugen ohne ausländische Papiere und Zulassung ist die Anfrage an den Fahrzeughersteller nötig, ob ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde.
    * Gutachten nach §21 Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (nur bei Neufahrzeugen)

Kosten

Gebühr für die Zulassung eines eingeführten Fahrzeugs: 45,80 Euro


Rechtsgrundlagen

    * Straßenverkehrzulassungs-Ordnung StVZO
    * Straßenverkehr-Gesetz StVG

Und noch was :

Ausländische Fahrzeugpapiere
- \tUnbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
maximal einen Monat gültig; einen Link zum KBA finden Sie bei den nachfolgenden Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges
- \tUnbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- \tVollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV
- \tPrüfbscheinigung über die Abgasuntersuchung
- \tNachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung
- \tAusgefüllte Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
- \tPersonalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- \tVollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters
- \tHandelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- \tBei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeuges

Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA sagt aus, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Einen Anforderungsvordruck (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) können Sie von der Webseite des KBA (www.kba.de) herunterladen:

Unbedenklichkeitsbescheinigung-KBA.
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Henry am 28. Juni 2006, 19:38:35
Und bitte einmal in die FAQ damit!!!
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Zoolicious am 28. Juni 2006, 19:43:17
Zitat von: Guard400rt am 28. Juni 2006, 19:38:35
Und bitte einmal in die FAQ damit!!!
there you go  ;D
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Disasterman am 28. Juni 2006, 19:50:16
Zitat von: Zoolicious am 28. Juni 2006, 19:43:17
Zitat von: Guard400rt am 28. Juni 2006, 19:38:35
Und bitte einmal in die FAQ damit!!!
hat ich auch schon dran gedacht, wobei man diesen beitrag erst einmal vervollständigen sollte, die wenigsten holen z.b. ein auto in holland....die meißten fahrzeuge kommen aus anderen ländern, das fahrzeug muß evtl. noch umgebaut werden.....
z.b. amerikanische fahrzeuge müßen umgerüstet werden von mp/h auf km/h.....fahrzeuge von ländern mit linksverkehr müßen die scheinwerfer umgebaut werden....
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Life´s too short.. am 28. Juni 2006, 19:54:07
Stimmt, es gibt auch Leute die kaufen Autos aus Italien :)

Gruß
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Hans-Peter am 28. Juni 2006, 21:32:38
Jungs ruhig bleiben...die Infos habe ich auf den Seiten der Kölner Zulassungsstelle gefunden  ;)
Das hängt mit Sicherheit auch noch von anderen Dingen ab in Sachen Umrüstung oder so. Das dürfte dann ein wenig aufwändiger werden. Aber da ja eh ne Vollabnahme gemacht wird fällt das dann auch nicht mehr ins Gewicht. Ein Bekannter von mir hat ne alte Corvette Stingray aus USA importiert.
Ungefähr so wie die hier http://www.classiccars.de/Oldyrent/plz6/images/65719.htm

Der hat alle Formalitäten von Profis erledigen lassen. Er konte den Wagen dann zugelassen und firsch gewaschen direkt am Hafen abholen.
Gerade bei US Importen sollte man das am besten alles in einer Hand lassen. Der ganze Papierkram ist schon ziemlich nervend. Das Ding kam sozusagen "vakuumverpackt" in einem Container an. Er hat aber auch 3 Jahre gesucht bis er das gefunden hat was er haben wollte.

Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Disasterman am 28. Juni 2006, 22:56:53
Zitat von: Hans-Peter am 28. Juni 2006, 21:32:38
Jungs ruhig bleiben...die Infos habe ich auf den Seiten der Kölner Zulassungsstelle gefunden  ;)
Das hängt mit Sicherheit auch noch von anderen Dingen ab in Sachen Umrüstung oder so. Das dürfte dann ein wenig aufwändiger werden. Aber da ja eh ne Vollabnahme gemacht wird fällt das dann auch nicht mehr ins Gewicht. Ein Bekannter von mir hat ne alte Corvette Stingray aus USA importiert.
Ungefähr so wie die hier http://www.classiccars.de/Oldyrent/plz6/images/65719.htm

Der hat alle Formalitäten von Profis erledigen lassen. Er konte den Wagen dann zugelassen und firsch gewaschen direkt am Hafen abholen.
Gerade bei US Importen sollte man das am besten alles in einer Hand lassen. Der ganze Papierkram ist schon ziemlich nervend. Das Ding kam sozusagen "vakuumverpackt" in einem Container an. Er hat aber auch 3 Jahre gesucht bis er das gefunden hat was er haben wollte.


und deswegen hab ich es geschrieben @hans peter  ;)
weil jmd. der es in hände von profis gibt, das das fahrzeug eingeführt wird, der brauch die faq nicht  ;)
aaaaabbbbeeeerrr: wenn jmd. ein fahrzeug selbst einführen will, ließ in der faq was von einführen und denkt das klappt schon,ooooddeeer er ließt von holland einführen und denkt, och dann is das von England, Amerika ja genauso...und dann haben wir den salat, is es nämlich nicht..... ;) ich will jetzt hier keinem zu nahe treten, aber man weiß doch, was teilw. hier für spezialisten am werk sind.......am geilsten find ich immer noch die story, wo einer 16 felgenschlösser ans auto machen wollte..... ;D daheim hat er seinen mgrover bestimmt im panzerschrank geparkt....sorry für die anekdote... ;D aber ich fands nunmahl geil.....rofl  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D :cheesy: :cheesy: :cheesy: :cheesy:
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Roverlook am 03. Oktober 2006, 21:25:44
Mal zurück auf die Ursprungsfrage, wie überführen aus Holland ?
Klar brauche ich alle Papiere, aber kann ich am Anfang nicht einfach mit roten dt. Nummernschildern (korrekt: Kurzzeitkennzeichnen) den Wagen rüberholen??? Oder mit holl. Kurzzeitkennzeichen??? Denn so machen das z.B. Spanier, um damit erstmal heimzufahren (und dann immer noch Mooooonate lange mit den 5-Tage Kurzzeitkennzeichen in Spanien rumfahren  ;D)
Oder 2mal hin und dann beim zweiten Mal normalen schwarze dt. Nummernschilder mitbringen und dranmachen???
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Nordlicht01 am 03. Oktober 2006, 21:28:23
wenn ich es richtig weiß, dann gibt es hier in Deutschland sogenannte Ausfuhrkennzeichen, mit denen man hier noch rumfahren kann. Vielleicht gibt es ja sowas auch in Holland ??
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Smoking.Devil am 03. Oktober 2006, 21:32:26
Ich denke das dies von einem Mod sowieso gelöscht wird, schreibe es aber trotzdem.

Schilder von einem anderen Wagen dran und ab nach Hause. Grenzen sind doch alle offen.
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Steffen am 03. Oktober 2006, 21:35:50
Zitat von: Smoking.Devil am 03. Oktober 2006, 21:32:26
Ich denke das dies von einem Mod sowieso gelöscht wird, schreibe es aber trotzdem.

Schilder von einem anderen Wagen dran und ab nach Hause. Grenzen sind doch alle offen.

bei nem unfall, blitzer, mausefalle etc. kommste aber ganz schön in erklärungsnot ;)

Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Roverlook am 03. Oktober 2006, 21:37:30
Gegenfrage, mit einem Kurzzeitkennzeichen oder rotem KZ wird man beim Grenzübertritt rausgewunken???
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Smoking.Devil am 03. Oktober 2006, 21:37:52
Ordentlich fahren, da passiert nichts.

Mehr details werde ich nun auch nicht sagen. Sonst führen mich noch  :police: ab. Aber naja was sind schon 360 km gewesen.

MAchen sollte man es jedoch NICHT!!!!!!!! Können richtige Strafen auf einen zukommen
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Roverlook am 03. Oktober 2006, 21:38:50
 ;D ;D ;D
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Steffen am 03. Oktober 2006, 21:44:26
Zitat von: Smoking.Devil am 03. Oktober 2006, 21:37:52
Ordentlich fahren, da passiert nichts.



... schütz vor nem blitzer, aber nicht vor mausefalle oder unfall.

nene, das ist nun wirklich kriminell ;)
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Smoking.Devil am 03. Oktober 2006, 21:45:36
Zitat von: Smoking.Devil am 03. Oktober 2006, 21:37:52
Ordentlich fahren, da passiert nichts.

Mehr details werde ich nun auch nicht sagen. Sonst führen mich noch  :police: ab. Aber naja was sind schon 360 km gewesen.

MAchen sollte man es jedoch NICHT!!!!!!!! Können richtige Strafen auf einen zukommen



:la: :la: :la:
Titel: Re: Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?
Beitrag von: Steffen am 03. Oktober 2006, 21:52:42
§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


und bei einem unfall 0 Versicherungsschutz, glaub da kommt man doch mit nem kurzzeitkennzeichen günstiger und sicherer bei weg ;)