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Fahrzeug mit Holländische Papiere in Deutschland anmelden?

Begonnen von Smoking.Devil, 28. Juni 2006, 17:58:23

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Roverlook

Gegenfrage, mit einem Kurzzeitkennzeichen oder rotem KZ wird man beim Grenzübertritt rausgewunken???
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Smoking.Devil

Ordentlich fahren, da passiert nichts.

Mehr details werde ich nun auch nicht sagen. Sonst führen mich noch  :police: ab. Aber naja was sind schon 360 km gewesen.

MAchen sollte man es jedoch NICHT!!!!!!!! Können richtige Strafen auf einen zukommen

Roverlook

"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Steffen

Zitat von: Smoking.Devil am 03. Oktober 2006, 21:37:52
Ordentlich fahren, da passiert nichts.



... schütz vor nem blitzer, aber nicht vor mausefalle oder unfall.

nene, das ist nun wirklich kriminell ;)

Smoking.Devil

Zitat von: Smoking.Devil am 03. Oktober 2006, 21:37:52
Ordentlich fahren, da passiert nichts.

Mehr details werde ich nun auch nicht sagen. Sonst führen mich noch  :police: ab. Aber naja was sind schon 360 km gewesen.

MAchen sollte man es jedoch NICHT!!!!!!!! Können richtige Strafen auf einen zukommen



:la: :la: :la:

Steffen

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


und bei einem unfall 0 Versicherungsschutz, glaub da kommt man doch mit nem kurzzeitkennzeichen günstiger und sicherer bei weg ;)