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Das kotzt mich richtig an

Begonnen von Thorsten, 22. September 2011, 19:23:54

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Roverlook

#1365
Da sieht man mal wieder zufällig einen schönen MGR zum Verkauf und dann immer wieder derselbe Schei... bei den Hinterhofhändlern: "Handbuch haben wir nicht", "Wartung wissen wir nicht" "So wie er steht"...  :Huh:
Und wenn man trotz "gute Auto, fährt gut" mal ein wenig nachfragt (ob Vorbesitzer nicht wegen Wartung kontaktiert werden kann, o.ä.) werden die plötzlich unfreundlich und langsam aber sicher immer unbeherrschter.... auf gut dt. -> kauf oder verpiss dich :evil:

Klar, bei alten Ranzkarren mit weit über 200Tkm kann man das einigermaßen verstehen, aber bei scheinbar gut gepflegten Autos um die 100.000 km :huh:
Ist bei denen der 1. Grundsatz, bei jedem Auto Servicenachweise nach dem Ankauf erstmal zu vernichten?!?
"Das Erdöl ist eine nutzlose Absonderung der Erde"
Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806

Manic Mechanic

#1366
Hmmm... Die jüngsten Autos sind ~10 Jahre alt. Da ist es vermutlich eher die Regel als die Ausnahme, dass die Serviceunterlagen "verlorengehen". Da sollte man keine allzu hohen Erwartungen haben, zumal bei einer Marke, bei der man nicht mal anhand der VIN die Reparaturhistorie nachvollziehen kann. Wie auch...
DAFUQ?

Tom

Dass bei einem unserer 75 die Fensterheber grad rumdum verrecken / brechen.

Aber so kommt man mit benachbarten Bastlern ins Gespräch, denen beim Golf2-Umbau auf 2.0 8V ein Kühlerschlauch fehlte. Jetzt fährt in dem Wagen ein Stück Rover mit  :shout:
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Micha - das Original

Die Gemeinde, in der ich lebe.

Reissen das ganze Dorf für nen Zeitraum von mind. 10 Monaten auf wegen Kanalerneuerung und "Verschönerung der Fahrbahnstruktur". Dafür wurd das gesamte Dorf einseitig zum absoluten Halteverbot deklariert. Dumm nur, wenn es vorher schon weniger Parkmöglichkeiten als Fahrzeuge gab und man als Anwohner jetzt mal garkeinen Parkplatz mehr hat. Vorm Haus liegen jetzt irgendwelche verf..... Betonrohre. Und diese sch..... Gemeinde hat es nichtmal nötig, Ersatzparkmöglichkeiten zu schaffen für die, die nicht über eine Einfahrt verfügen.

Geht man so mit seinen Bürgern um? Ich dachte, so ein Verhalten wäre seit ´45 im Westen nicht mehr an der Tagesordnung. Aber offenbar doch. Da kann ich mir dann heute abend nach der Schicht am Gesäß der Welt nen Parkplatz suchen und nen Km nach Hause latschen. Am besten stell ich den Wagen beim MäcDoof ab.

Sch..... Gemeinde hier. Vorher sich nen sch.... um die Straßen kümmern und jetzt einen auf "wir kümmenr uns machen".
ex: Rover 216 Si (RF), Rover 45 1.8 Celeste (RT); aktuell:  MG TF 135 (RD), Kia Rio 1.0 T-GDI 48V GT-Line (YB)

TiefFlieger

Zitat von: Micha - das Original am 14. Juli 2014, 10:49:01
...
Geht man so mit seinen Bürgern um?
...
Dafür, dass Du ein Pessimist bist, hast Du eine sehr positive Erwartungshaltung. Und ja, so geht man im Westen mit den Bürgern um (siehe auch HartzIV und Arge(n)).
Mein Auto ist nicht laut, es ist akustisch präsent!

Manic Mechanic

Micha, mach es wie die Mitarbeiter und Lieferanten des benachbarten Zahnlabors. Wenn es auf der Straße keinen Parkplatz gibt, stellen besonders impertinente Mitbürger ihr Auto einfach auf unserem üppigen Privatgrundstück ab. Man müsste ja sonst 50m laufen.

Dreist gewinnt!  :o
DAFUQ?

Tom

2x günstig Klimakondensator Rover 75 geschossen: http://www.ebay.de/itm/321457924599

Natürlich angeblich nicht mehr lieferbar, Geld erstattet.  :sick:

Nun hat er doch wieder welche im Programm: http://www.ebay.de/itm/221498294042

Nachfrage: Das sei nicht der gleiche, da anderer Hersteller (anderes Wasserzeichen auf identischer Grafik).

Ich fühle mich veralbert und überlege was ich tun kann um die gekauften Artikel zu bekommen  :huh:
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Rocco

Habe schon oft im TV gehört, dass der Verkäufer zumindest was gleichwertiges liefern muss.
Vertrag ist Vertrag.

Verkäufer will ersteigerten Artikel nicht verkaufen – geht das?

Onlineauktionen sind sowohl für Käufer als auch für Verkäufer bindend. Mit dem Ende der Auktion besteht zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Kaufvertrag gem. § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Liefert ein Verkäufer nicht, verstößt er gegen den Vertrag und gegen die eBay-AGB.
Der Verkäufer ist somit zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Das gilt gleichermaßen für private und gewerbliche Verkäufer.
Der Verkäufer kann den Kaufvertrag gem. § 119 BGB wegen Irrtums anfechten. Der Nachweis eines Irrtums ist jedoch schwer und gelingt selten.
Auch ein sehr niedriges Höchstgebot rechtfertigt nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Sollte der Verkäufer weder liefern noch den Vertrag wirksam anfechten können, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Selbiges gilt, wenn der Artikel nicht im beschriebenen Zustand ist.

Quelle: Chip.
Trophy Yellow ZR 160 MKI  /  Solar Red ZT 190 MKI  /  Pearl Black ZT-T 190 MKII

c[00]LsPoT!

#1373
Der Verkäufer MUSS den Artikel zu dem Preis liefern. Mit dem Ende der Auktion darf er nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollte er keine Klimakondensatoren mehr haben, muss er halt einen gleichwertigen woanders besorgen.

Es gibt den Mindestpreis nicht umsonst. Wer Geld sparen will und ihn nicht nutzt, der hat halt manchmal Pech.
Fazit: Er muss zu dem Preis liefern. Er hat die Auktion nicht gestoppt, sondern bis zum Ende laufen lassen. Also ist er an den Kaufvertrag gebunden.

Das mit dem "Irrtum" funktioniert bei Sofort-Käufen sowie Auktionen. Der Unterschied: Bei Sofortkauf kann der Verkäufer auch im Nachhinein vom Kaufvertrag
zurücktreten (z.B. Playstation für 3,35€ statt 335€ -> Irrtum). Das funktioniert aber nicht NACH einer Auktion.

gruß
chris

Manic Mechanic

Mich kotzt mächtig an, dass meine ignoranten Nachbarn von oben sich einen Dreck um die Dienste im und am Haus scheren, zu denen sie, wie auch ich und die dritte Partei, turnusmäßig von der Vermieterin verpflichtet werden. Habe gerade zum zweiten Mal hintereinander die Mülltonnen (Rest- und Biomüll) zur Straße gefahren, damit sie morgen geleert werden können. Passiert das nicht, stehen die vollen Tonnen da und gären bei den sommerlichen Temperaturen schön vor sich hin. Das ist dann wieder ganz doll eklig und die werden dann erst recht  nicht angefasst, wenn sie stinken (!) und sich sogar Maden (!!) bilden.

Auf Diskussionen habe ich keine Lust mehr. Das sind dermaßen ignorante Affen, die nur sich selbst sehen und alles im und am Haus verkommen lassen, dass es kracht. Ich glaube die haben in all den Jahren nicht mal ne blöde Birne im Keller gewechselt, wenn eine ausgefallen ist... Da ist so viel angestaut, das würde sofort eskalieren. Ich erinnere mich lebhaft an deren Imprägnierspray-"Angriffe" im Hausflur. Der Gestank zog komplett in meine Wohnung und ich hab mich gewundert, woher der Chemo-Gestank kommt. Nachdem ich davon richtig üble Kopfschmerzen bekommen und rausgefunden hab, woher das kommt, hab ich mich bei der Vermieterin beschwert und sie gebeten die Deppen darauf hinzuweisen, dass diese Sprays gemäß Anleitung und nicht etwa in Gemeinschaftsfluren zu verwenden sind. Dass so etwas überhaupt nötig ist, ist bezeichnend für deren Beschränktheit, die sich jedoch schnell in Raffinesse wandelt, wenn es um die Wahrnehmung eigener Interessen geht.

Am liebsten würde ich das ganze Haus kaufen und die Deppen auf Eigenbedarf kündigen, doch meine Vermieterin will nicht verkaufen.   :nose:
DAFUQ?

EStarOne

Jaja eBay... Ich habe gerade auch was gekauft, nun wollte ich es am 3.8. abhohlen "es stand nicht in der Auktion das es ein gewisses abhol datum gäbe" nun erzählt der mir, das ich den Artikel bis Freitag abholen muss da er umzieht...

Nun weiß ich echt nicht was ich machen soll... Grundsätzlich möchte ich den Artikel schon haben, aber ich schaffe es einfach nicht bis Freitag dahin zu eiern...

Wisst ihr wie die Rechtslage bei sowas ist? Mag mir nicht unbedingt wegen so nem Quatsch Ärger einhandeln...
Trust me, i´m an engineer
With epic skill and epic gear

Stitch

Zitat von: EStarOne am 21. Juli 2014, 22:27:17
Jaja eBay... Ich habe gerade auch was gekauft, nun wollte ich es am 3.8. abhohlen "es stand nicht in der Auktion das es ein gewisses abhol datum gäbe" nun erzählt der mir, das ich den Artikel bis Freitag abholen muss da er umzieht...

Nun weiß ich echt nicht was ich machen soll... Grundsätzlich möchte ich den Artikel schon haben, aber ich schaffe es einfach nicht bis Freitag dahin zu eiern...

Wisst ihr wie die Rechtslage bei sowas ist? Mag mir nicht unbedingt wegen so nem Quatsch Ärger einhandeln...

Ärger kann kaum geben. Wenn kein Datum festgelegt, dann hast du (glaube ich) 30 Tage Zeit den Artikel abzuholen (keine Ebay Vorschrift, sondern ein Absatz im BGB). Versucht einen Termin zu finden, der euch beiden passt (beim Nachbar lagern oder sowas) und wenn ihr keinen Termin findet, tretet vom Vertrag zurück. Das ist in dem Fall kein Problem.
Andererseits kann er, nach der 30 Tagefrist, auf eine kostenpflichtige Einlagerung pochen!
Auch eine Änderung der Versandart im Nachhinein ist möglich ;)

Oder frag einfach mal hier im Forum, wer es für dich abholen und aufbewahren könnte ;)
Rover 75 (ruhend); Sternchen; Grand C4 Picasso (ein echt tolles Gerät!)

TamberlanE

Zitat von: EStarOne am 21. Juli 2014, 22:27:17
Jaja eBay... Ich habe gerade auch was gekauft, nun wollte ich es am 3.8. abhohlen "es stand nicht in der Auktion das es ein gewisses abhol datum gäbe" nun erzählt der mir, das ich den Artikel bis Freitag abholen muss da er umzieht...

Nun weiß ich echt nicht was ich machen soll... Grundsätzlich möchte ich den Artikel schon haben, aber ich schaffe es einfach nicht bis Freitag dahin zu eiern...

Wisst ihr wie die Rechtslage bei sowas ist? Mag mir nicht unbedingt wegen so nem Quatsch Ärger einhandeln...

Ohne das genaue Erstehungsdatum zu kennen, ist das nicht möglich. Prinzipiell hat der Käufer lt. BGB, wenn keine Abholfrist im Angebot vereinbart ist, den Artikel sofort abzuholen. (§271).
Nail here [ ] for a new monitor

Stitch

Ohne die genauen Umstände zu kennen ist das ziemlich schwer.
Rechtlich greift der §271 mMn nicht. Er könnte den Artikel sofort einfordern oder der Verkäufer das Geld sofort einfordern, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Das sagt der §271 wohl aus. Lagern müsste er, ohne andere Anweisungen, den Artikel dann wohl 30 tage (es könnten auch 6 Wochen sein, aber wie gesagt, das weiß ich nicht genau). Danach könnte er, unter Angabe eines Datums, ab diesem die Lagerkosten zurückfordern.

Wenn EStar das Geld bezahlt hat, hat er §271 erfüllt.
Rover 75 (ruhend); Sternchen; Grand C4 Picasso (ein echt tolles Gerät!)

Roverlook

#1379
Zitat von: Manic Mechanic am 21. Juli 2014, 21:58:12
Mich kotzt mächtig an, dass meine ignoranten Nachbarn von oben sich einen Dreck um die Dienste im und am Haus scheren, zu denen sie, wie auch ich und die dritte Partei, turnusmäßig von der Vermieterin verpflichtet werden.

Da ist so viel angestaut, das würde sofort eskalieren. Ich erinnere mich lebhaft an deren Imprägnierspray-"Angriffe" im Hausflur. Der Gestank zog komplett in meine Wohnung und ich hab mich gewundert, woher der Chemo-Gestank kommt. Nachdem ich davon richtig üble Kopfschmerzen bekommen und rausgefunden hab, woher das kommt, hab ich mich bei der Vermieterin beschwert und sie gebeten die Deppen darauf hinzuweisen, dass diese Sprays gemäß Anleitung und nicht etwa in Gemeinschaftsfluren zu verwenden sind.


Kann ich alles so unterschreiben ... nur noch ein Stufe weiter, mit dem betreffenden Nachbarn ist es dann irgendwann eskaliert (mehrere "faustdicke" Straftaten, aber keine Kündigung  :o) )
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Akademie d. Wissenschaften, St. Petersburg, 1806